Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) - Mai 2024
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die mit
Sommer Partyverleih, Claus Sommer, Jaegerstr.35, 46562 Voerde
geschlossen werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Sommer Partyverleih als Auftragnehmer und dem Kunden als Auftraggeber kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden und mit der Auftragsbestätigung (Mietvereinbarung) von Sommer Partyverleih zustande. Die Auftragsbestätigung (Mietvereinbarung) kann sowohl durch den beiderseitig unterzeichneten schriftlichen Vertrag als auch vorab durch eine formlose Bestätigung per E-Mail durch den Mieter erfolgen.
Solange keine gegenseitigen Vertragsbestätigungen von Auftraggeber und Auftragnehmer vorliegen, bleibt das Angebot stets freibleibend. Stellt sich binnen der Angebotsfrist heraus, dass eine Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht verfügbar ist, wird Sommer Partyverleih dies dem Kunden unverzüglich mitteilen.
Die Angebotsfrist beträgt in der Regel 7 Tage nach Angebotsdatum. Anderweitige Fristvereinbarungen bedürfen der Schriftform
Sommer Partyverleih liefert unter folgenden Bedingungen nicht:
1. wenn die vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht auf dem Konto von Sommer Partyverleih gutgeschrieben ist (siehe § 4 Zahlungsbedingungen),
2. wenn der Auftraggeber nach abgelaufener Angebotsfrist sich nicht gemeldet hat,
3. wenn der Auftraggeber aus vorherigen Veranstaltungen noch fällige Zahlungen offen hat und sich mit diesen in Zahlungsverzug befindet.
§ 3 Preise und Kosten
Maßgeblich sind die bei der Beauftragung vereinbarten Preise, die im Angebot von Sommer Partyverleih gemäß dem schriftlichen Vertrag oder der formlosen Bestätigung per E-Mail (§ 2) genannt sind. Die vereinbarten Preise gelten jedoch unter dem Vorbehalt, dass die dem Vertrag zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Bei einer Absage der Veranstaltung durch den Auftraggeber sind anteilige Kosten des bestätigten Angebotes gestaffelt wie folgt zu begleichen:
· Binnen 1 Woche vor der Veranstaltung 50% des vollen Angebotspreises
· Binnen 1 Monat vor der Veranstaltung 30% des vollen Angebotspreises
Sondervereinbarungen sind möglich und schriftlich festzuhalten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Hinweise auf den Rechnungsdokumenten (Rechnungs-Nr., Fälligkeit u.a.) sind zu beachten und verbindlich. Sommer Partyverleih ist berechtigt, Lieferung, Vermietung oder Dienstleistungen vom rechtzeitigen Erhalt einer Vorauszahlung (§ 2) abhängig zu machen. Die Höhe und die Frist der Vorauszahlung werden im Vertrag vereinbart.
§ 5 Mietbedingungen
Vorbemerkung:
Die Bedingungen nach § 5 und seiner nachfolgenden Unterparagrafen gelten nur für Aufträge ohne Dienstleistungsvertrag (Aufbau, Inbetriebnahme und Einweisung sind ausgeschlossen). Bezüglich des Aufbaus, der Inbetriebnahme und Einweisung der Mietgegenstände durch den Auftraggeber / Mieter wird auf die gesonderten Anmerkungen und Hinweise zum Auf- und Abbau, zum Betrieb und zur Aufsicht der gemieteten Gegenstände, die Bestandteile dieser AGBs sind, verwiesen.
Alle gemieteten Geräte werden in gutem, sauberem und betriebssicherem Zustand übergeben. Der Mieter hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen für jedes einzelne Gerät einzuhalten. Bei eigenständigem Auf- und Abbau der Mietgegenstände durch den Mieter hat der Mieter auf den ordnungsgemäßen und nach aktuellen Sicherheitsrichtlinien korrekten Aufbau zu achten. Sommer Partyverleih haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch unsachgemäßen Auf- und Abbau durch den Mieter entstanden sind. Darüber hinaus hat der Mieter zu jedem Zeitpunkt während der Veranstaltung dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden und die Geräte vor jeglichem, sachfremden Zugriff Dritter geschützt sind. Die Geräte sind ausschließlich den Anweisungen von Sommer Partyverleih entsprechend zu benutzen (hierzu wiederum der Verweis auf die gesonderten Anmerkungen und Hinweise zum Auf- und Abbau, zum Betrieb und zur Aufsicht der gemieteten Gegenstände.
§ 5.1 Verspätete Rückgabe
Bei Selbstabholung der Geräte (auch durch vom Mieter Beauftragte) trägt jeweils der auftragserteilende Mieter das Transportrisiko und haftet für die pünktliche Rückgabe der Geräte. Sollten Geräte verspätet oder gar nicht zurückgebracht werden, haftet der Mieter gegenüber Sommer Partyverleih für den daraus resultierenden Schaden, insbesondere auch für den Schaden, der sich aufgrund der verspäteten Rückgabe dadurch ergibt, dass eine Weitervermietung nicht möglich ist.
§ 5.2 Untervermietung
Eine Untervermietung und sonstige Überlassung durch den Mieter an Dritte sind nicht gestattet.
§ 5.3 Verlust, Beschädigungen
Verlust oder Diebstahl der Mietsache oder einzelner Teile ist Sommer Partyverleih unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Mieter verpflichtet, die Polizei zu rufen und Strafanzeige zu stellen. Der Mieter haftet während der Mietzeit für alle Beschädigungen am vermieteten Gerät sowie für den Verlust. Es obliegt dem Mieter, eine entsprechende Versicherung für die genannten Schadenfälle abzuschließen.
§ 6 GEMA
Anfallende Gebühren einer öffentlichen Veranstaltung, die bei der GEMA anfallen, hat der Aufraggeber als Veranstalter zu tragen. Sommer Partyverleih ist nicht verpflichtet und entzieht sich der Verantwortung, der GEMA Meldung zu erstatten.
§ 7 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
Es gilt der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes. Der Erfüllungsort ist der Ort der Leistung. Der Leistungsort ist, wenn nichts anderes vereinbart ist, der Sitz und Wohnsitz von Sommer Partyverleih, Claus Sommer.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die etwaige nichtige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine ähnliche, dem Sinn und Zweck dieser AGBs entsprechende gültige Bestimmung zu ersetzen.
